CareLit Fachartikel

Die Stärkung der Schwerbehinderten-vertretung

Düwell, J.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2015 · Heft 3 · S. 39 bis 42

Dokument
157775
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Düwell, J.;
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
39 bis 42
Erschienen: 2015-03-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Nach § 95 Abs. 1 SGB IX ist die SBV auch dafür zuständig, den Schwerbehinderten und Gleichgestellten mit fachkundiger Hilfe beizustehen. Diese Aufgabenstellung kann die SBV nur erfüllen, wenn sie vom Arbeitgeber rechtzeitig unterrichtet wird und vor dessen Entscheidungen angehört wird. Dazu verpflichtet § 95 Abs. 1 Satz 1 SGB IX den Arbeitgeber, die SBV in allen Angelegenheiten, die den einzelnen Schwerbehinderten oder Gleichgestellten bzw. deren Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören.

Schlagworte

ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG AUFGABENSTELLUNG BEHINDERUNG RECHT RECHTSPRECHUNG MENSCHEN PERSONALAUSWAHL LÖSUNGEN VERTRAUEN DEUTSCHLAND ARBEIT PRAXIS BUNDESREGIERUNG HAND ROLLE