CareLit Fachartikel
Die Stärkung der Schwerbehinderten-vertretung
Düwell, J.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2015 · Heft 3 · S. 39 bis 42
Dokument
157775
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 95 Abs. 1 SGB IX ist die SBV auch dafür zuständig, den Schwerbehinderten und Gleichgestellten mit fachkundiger Hilfe beizustehen. Diese Aufgabenstellung kann die SBV nur erfüllen, wenn sie vom Arbeitgeber rechtzeitig unterrichtet wird und vor dessen Entscheidungen angehört wird. Dazu verpflichtet § 95 Abs. 1 Satz 1 SGB IX den Arbeitgeber, die SBV in allen Angelegenheiten, die den einzelnen Schwerbehinderten oder Gleichgestellten bzw. deren Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ENTSCHEIDUNG
AUFGABENSTELLUNG
BEHINDERUNG
RECHT
RECHTSPRECHUNG
MENSCHEN
PERSONALAUSWAHL
LÖSUNGEN
VERTRAUEN
DEUTSCHLAND
ARBEIT
PRAXIS
BUNDESREGIERUNG
HAND
ROLLE