Caritas-Unternehmen können Rentner weiterbeschäftigen
Besgen, N.; · Neue Caritas, Freiburg · 2015 · Heft 3 · S. 27 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Viele Arbeitgeber möchten Arbeitneh-mcr(innen), die die Regelaltersgrenze erreicht haben, befristet weiterbeschäftigen. Arbeitsrechtlich ist dies jedoch mehr als problematisch. Der Bezug der Rcgclaltersrente beziehungsweise das Erreichen des Rentenalters ist an sich kein Befristungsgrund. Allein die Tatsache, dass der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin nun Regelaltersrente beziehen kann, rechtfertigt daher nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses. Dies stellt § 41 Satz 1 SGB VI ausdrücklich klar. Daran änderte auch die Vorschrift des AT § 19 Abs. 5 Satz 3 AVR bislang nichts. Die AVR sind kein eigenständiger Befr…