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Caritas-Unternehmen können Rentner weiterbeschäftigen

Besgen, N.; · Neue Caritas, Freiburg · 2015 · Heft 3 · S. 27 bis 29

Dokument
157780
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Besgen, N.;
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 116
Seiten
27 bis 29
Erschienen: 2015-03-23 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

Viele Arbeitgeber möchten Arbeitneh-mcr(innen), die die Regelaltersgrenze erreicht haben, befristet weiterbeschäftigen. Arbeitsrechtlich ist dies jedoch mehr als problematisch. Der Bezug der Rcgclaltersrente beziehungsweise das Erreichen des Rentenalters ist an sich kein Befristungsgrund. Allein die Tatsache, dass der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin nun Regelaltersrente beziehen kann, rechtfertigt daher nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses. Dies stellt § 41 Satz 1 SGB VI ausdrücklich klar. Daran änderte auch die Vorschrift des AT § 19 Abs. 5 Satz 3 AVR bislang nichts. Die AVR sind kein eigenständiger Befr…

Schlagworte

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