Zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen: Verschärfung der Beweisanforderungen an Sterbewunsch bei Komapatienten unzulässig
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2015 · Heft 2 · S. 7 bis 14
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Beschluss vom 22. September 2009 bestellte das Amtsgericht den Ehemann und die Tochter der Betroffenen, die Beteiligten zu 2 und 3 (im Folgenden: Betreuer) im Wege der einstweiligen Anordnung zu deren Betreuern unter anderem für die Aufgabenkreise Gesundheitsund Vermögenssorge und die Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden. Die Betreuung wurde mit Beschluss vom 12. April 2010 mit einer Überprüfungsfrist zum 1. April 2017 auch in der Hauptsache angeordnet. Am 27. Juli 2010 beantragten die Betreuer, ihnen zu genehmigen, in weitere lebenserhaltende ärztliche Maßnahmen nicht mehr einzuwilligen bzw. ihre Einwil…