CareLit Fachartikel
Ärzteportale — Ärzte müssen sich anonym bewerten lassen
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2015 · Heft 2 · S. 18 bis 25
Dokument
157799
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die auf Löschung seiner auf der Internetseite www. jameda.de veröffentlichten Daten, auf Unterlassung der Veröffentlichung seiner „persönlichen und berufsständischen Daten auf der genannten Internetseite sowie Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten gerichtete Klage hat das Amtsgericht abgewiesen. Die Berufung des Klägers blieb ohne Erfolg. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger seine Klageanträge weiter.
Schlagworte
RECHT
BUNDESGERICHTSHOF
INTERNET
TÄTIGKEIT
THERAPIE
URTEIL
HEILBERUFE
NAMEN
WERBUNG
PATIENTEN
DRUCK
BEURTEILUNG
SCHREIBEN
RECHTSPRECHUNG
OFFENLEGUNG
ES