CareLit Fachartikel

Medizinische Gutachter müssen Abweichen von Leitlinien nachvollziehbar begründen

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2015 · Heft 2 · S. 25 bis 32

Dokument
157800
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2015
Jahrgang 23
Seiten
25 bis 32
Erschienen: 2015-02-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Die Operation selbst fand am 12. 6. 2009 statt. Sie er-folgte zunächst endoskopisch. Nach vollständiger Dekompression und Neurolyse des N. ulnaris wurde beim Zurückziehen des Endoskops eine Teilverletzung des N. ulnaris mit Durchtrennung von zwei Faszikeln festgestellt, woraufhin in ein offenes Vorgehen übergewechselt und die Verletzung mit einer mikrochirurgischen Naht versorgt wurde. Eine Verlagerung des N. ulnaris wurde nicht vorgenommen.

Schlagworte

GUTACHTEN LEITLINIE VERLETZUNG BEURTEILUNG STANDARD BUNDESGERICHTSHOF LEITLINIEN SYNDROM SENSIBILITÄTSSTÖRUNGEN FINGER HAND DEKOMPRESSION EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ARM AUTOFAHREN ARBEIT