CareLit Fachartikel
Medizinische Gutachter müssen Abweichen von Leitlinien nachvollziehbar begründen
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2015 · Heft 2 · S. 25 bis 32
Dokument
157800
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Operation selbst fand am 12. 6. 2009 statt. Sie er-folgte zunächst endoskopisch. Nach vollständiger Dekompression und Neurolyse des N. ulnaris wurde beim Zurückziehen des Endoskops eine Teilverletzung des N. ulnaris mit Durchtrennung von zwei Faszikeln festgestellt, woraufhin in ein offenes Vorgehen übergewechselt und die Verletzung mit einer mikrochirurgischen Naht versorgt wurde. Eine Verlagerung des N. ulnaris wurde nicht vorgenommen.
Schlagworte
GUTACHTEN
LEITLINIE
VERLETZUNG
BEURTEILUNG
STANDARD
BUNDESGERICHTSHOF
LEITLINIEN
SYNDROM
SENSIBILITÄTSSTÖRUNGEN
FINGER
HAND
DEKOMPRESSION
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
ARM
AUTOFAHREN
ARBEIT