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Was ist ein Bein wert?

Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 3 · S. 428 bis 430

Dokument
157806
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 112
Seiten
428 bis 430
Erschienen: 2015-03-20 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Führt eine Verletzung als Folge eines Arbeitsunfalls zu einer erheblichen Funktionsbeeinträchtigung, hat der berufsgenossenschaftlich Versicherte einen Anspruch auf Entschädigung. Muss ein Daumen amputiert werden, erhält der Betroffene eine Rente in Höhe von 20 Prozent. Ein Soldat oder ein Beamter, der die gleiche Verletzung während des Dienstes erleidet, wird mit 30 Prozent entschädigt. Der Verlust des Unterarms wird in der gesetzlichen Unfallversicherung mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 60 Prozent eingestuft, im sozialen Entschädigungsrecht wird ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 70 festgeste…

Schlagworte

UNFALLVERSICHERUNG BEHINDERUNG LEBEN RENTE SOZIALRECHT VERLETZUNG MENSCHEN INSTANDHALTUNG OHRMUSCHEL DAUMEN HÖHE BEVÖLKERUNG ES PRAXIS BESCHEINIGUNG DEUTSCHLAND