Die Beteiligung von Koalitionen im Dritten Weg
Eder, J.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 3 · S. 122 bis 128
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beim Bielefelder Fall2 wurde die Unzulässigkeit von Streiks auch dann bejaht, wenn die Kirche die Arbeitsvertragsbedin-gungen auf ihrem kircheneigenen Dritten Weg ausgestaltet. Wenn eine Religionsgesellschaft über ein am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichtetes Arbeitsrechtsregelungsverfahren verfügt Dei dem die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite in paritätisch besetzten Kommissionen die Arbeitsbedingungen aushandeln und im Konfliktfall ein neu-traler Schlichter eine letzte Entscheidung treffen kann, dürfen Gewerkschaften ebenfalls nicht zu einem Streik aufrufen.