CareLit Fachartikel

Die Beteiligung von Koalitionen im Dritten Weg

Eder, J.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 3 · S. 122 bis 128

Dokument
157812
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Eder, J.;
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
122 bis 128
Erschienen: 2015-03-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Beim Bielefelder Fall2 wurde die Unzulässigkeit von Streiks auch dann bejaht, wenn die Kirche die Arbeitsvertragsbedin-gungen auf ihrem kircheneigenen Dritten Weg ausgestaltet. Wenn eine Religionsgesellschaft über ein am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichtetes Arbeitsrechtsregelungsverfahren verfügt Dei dem die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite in paritätisch besetzten Kommissionen die Arbeitsbedingungen aushandeln und im Konfliktfall ein neu-traler Schlichter eine letzte Entscheidung treffen kann, dürfen Gewerkschaften ebenfalls nicht zu einem Streik aufrufen.

Schlagworte

KIRCHE ENTSCHEIDUNG GEWERKSCHAFT TARIFVERTRAG RECHT SERVICE GEWERKSCHAFTEN DEUTSCHLAND GESETZGEBUNG PERSONEN LIEBE TRAGEN ZEIT ROLLE VERSICHERUNG KRANKENHÄUSER