Arbeitskampf - Tarifeinheit - Verhältnismäßigkeit GG Art. 9 Abs. 3; BGB §§ 823, 1004; ZPO §§ 935, 940
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 3 · S. 132 bis 137
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die §§ 3 und 4 BuRa-LfTV beinhalten eine inhaltlich ausgewogene Regelung zur jährlichen Referenzarbeitszeit, täglichen Arbeitszeit und der Möglichkeit zur Verlängerung der täglichen Arbeitszeit über 10 Stunden hinaus. Des Weiteren vertreten sie die Auffassung, dass zwar die Berufserfahrung grundsätzlich als Anknüpfungspunkt für eine Differenzierung des Entgelts herangezogen werden könne. Nach höchstrichterlicher Rspr. sei das aber nicht mehr in jedem Fall zulässig, wenn bei Tätigkeiten mit hohem Routineanteil eine längere Beschäftigungsdauer keinen Zuwachs an Berufserfahrung mehr ermögliche. So sei es bei der Tä…