CareLit Fachartikel
Fördermittel nach Paragraph 12 KHG
Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1987 · Heft 4 · S. 389 bis 392
Dokument
15782
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 12 KHG sollen nur Kosten erstattet werden, die unmittelbar aus der Darlehensaufnahme an Zinsund Tilgungsleistungen entstanden sind. Eine Finanzierung von Zinsund Tilgungsleistungen durch Aufnahme weiterer Darlehen kann nach § 12 KHG nicht gefördert werden. Des weiteren besteht auch kein Anspruch auf Erstattung von Zinsverlusten aus der Finanzierung der Zinsund Tilgungsleistungen aus Eigenmitteln.
Schlagworte
FOERDERUNGSMASSNAHME
KRANKENHAUSGESETZE/VERORDNUNGEN
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
Krankenhaus Umschau
Kulmbach