CareLit Fachartikel

Fördermittel nach Paragraph 12 KHG

Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1987 · Heft 4 · S. 389 bis 392

Dokument
15782
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 1987
Jahrgang 56
Seiten
389 bis 392
Erschienen: 1987-04-01 00:00:00
ISSN
0023-4508
DOI

Zusammenfassung

Nach § 12 KHG sollen nur Kosten erstattet werden, die unmittelbar aus der Darlehensaufnahme an Zinsund Tilgungsleistungen entstanden sind. Eine Finanzierung von Zinsund Tilgungsleistungen durch Aufnahme weiterer Darlehen kann nach § 12 KHG nicht gefördert werden. Des weiteren besteht auch kein Anspruch auf Erstattung von Zinsverlusten aus der Finanzierung der Zinsund Tilgungsleistungen aus Eigenmitteln.

Schlagworte

FOERDERUNGSMASSNAHME KRANKENHAUSGESETZE/VERORDNUNGEN GESETZLICHE BESTIMMUNGEN Krankenhaus Umschau Kulmbach