CareLit Fachartikel
Weißer Hautkrebs Warum die Prävention noch wichtiger wird
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2015 · Heft 4 · S. 40 bis 42
Dokument
157830
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 1. Januar 2015 können bestimmte Formen des weißen Hautkrebses als Berufskrankheit anerkannt werden. Von der Hautkrankheit betroffen sind besonders Menschen, die viel im Freien arbeiten und der Sonne ausgesetzt sind. Was die neue gesetzliche Regelung für die Arbeitnehmer und für ihre Arbeitgeber bedeutet, wein Frank Severiens. Er ist Hautschutz-Experte und arbeitet für die Peter Greven Physioderm GmbH (PGP). Das Unternehmen berät verschiedene Berufsgruppen auch in Fragen des Sonnenschutzes.
Schlagworte
MITARBEITER
ARBEITNEHMER
PRÄVENTION
BAUTENSCHUTZ
UNTERNEHMEN
BERUFSKRANKHEIT
MENSCHEN
BERUFSGRUPPEN
NASE
DEUTSCHLAND
FORSTWIRTSCHAFT
RISIKO
HAUT
BERUFSKRANKHEITEN
ARBEIT
PRAXIS