CareLit Fachartikel

Weißer Hautkrebs Warum die Prävention noch wichtiger wird

Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2015 · Heft 4 · S. 40 bis 42

Dokument
157830
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2015
Jahrgang 5
Seiten
40 bis 42
Erschienen: 2015-04-01 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Seit dem 1. Januar 2015 können bestimmte Formen des weißen Hautkrebses als Berufskrankheit anerkannt werden. Von der Hautkrankheit betroffen sind besonders Menschen, die viel im Freien arbeiten und der Sonne ausgesetzt sind. Was die neue gesetzliche Regelung für die Arbeitnehmer und für ihre Arbeitgeber bedeutet, wein Frank Severiens. Er ist Hautschutz-Experte und arbeitet für die Peter Greven Physioderm GmbH (PGP). Das Unternehmen berät verschiedene Berufsgruppen auch in Fragen des Sonnenschutzes.

Schlagworte

MITARBEITER ARBEITNEHMER PRÄVENTION BAUTENSCHUTZ UNTERNEHMEN BERUFSKRANKHEIT MENSCHEN BERUFSGRUPPEN NASE DEUTSCHLAND FORSTWIRTSCHAFT RISIKO HAUT BERUFSKRANKHEITEN ARBEIT PRAXIS