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Nicht gleich nachgeben

Tewes, M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2015 · Heft 4 · S. 270 bis 271

Dokument
157892
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Tewes, M.;
Ausgabe
Heft 4 / 2015
Jahrgang 32
Seiten
270 bis 271
Erschienen: 2015-04-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Festzuhalten bleibt also, dass Arznei-, Heilund Hilfsmittel, die der Pa-tient während des stationären Aufenthalts benötigt, das Krankenhaus auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen hat. Für die Versorgung des Patienten im ambulanten Bereich ist der Vertragsarzt zuständig, der Arznei-, Heilund Hilfsmittel entsprechend der Mustervordrucke des Bundesmantel Vertrages-Ärzte verordnet.

Schlagworte

PFLEGEHILFSMITTEL KRANKENHAUS KOSTEN DRG MDK PATIENT KRANKENHÄUSER REZEPTE PATIENTEN RECHTSPRECHUNG KRANKHEIT KRANKENPFLEGE KRANKENHAUSÄRZTE LEISTUNG führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen