CareLit Fachartikel
Nicht gleich nachgeben
Tewes, M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2015 · Heft 4 · S. 270 bis 271
Dokument
157892
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Festzuhalten bleibt also, dass Arznei-, Heilund Hilfsmittel, die der Pa-tient während des stationären Aufenthalts benötigt, das Krankenhaus auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen hat. Für die Versorgung des Patienten im ambulanten Bereich ist der Vertragsarzt zuständig, der Arznei-, Heilund Hilfsmittel entsprechend der Mustervordrucke des Bundesmantel Vertrages-Ärzte verordnet.
Schlagworte
PFLEGEHILFSMITTEL
KRANKENHAUS
KOSTEN
DRG
MDK
PATIENT
KRANKENHÄUSER
REZEPTE
PATIENTEN
RECHTSPRECHUNG
KRANKHEIT
KRANKENPFLEGE
KRANKENHAUSÄRZTE
LEISTUNG
führen und wirtschaften im Krankenhaus
Melsungen