Blick in die Glaskugel reicht nicht
Trefz, U.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2015 · Heft 4 · S. 278 bis 281
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Vergütungsstreit zwischen einer klagenden Krankenhausträgerin und einer gesetzlichen Krankenkasse war umstritten, ob das Krankenhaus die erforderliche Mindestmenge für Knie-TEP im Kalenderjahr 2006 erreicht. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hatte die Krankenkasse zur Zahlung der Krankenhausvergütung verurteilt. Die Krankenhausträgerin habe davon ausgehen dürfen, dass die Knie-TEP-Mindestmenge erreicht werde. Das BSG hat mit Urteil vom 14. Oktober 2014 einen anderen Rechtsstandpunkt eingenommen, der teilweise im Widerspruch zu seinen früheren Entscheidungen steht. Sei die Knie-TEP im Sinne de…