CareLit Fachartikel
Konfessionelles Krankenhaus kann das Tragen eines islamischen Kopftuchs während der Arbeitszeit untersagen
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 1 · S. 13 bis 27
Dokument
157920
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Tragen eines Kopftuchs als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer anderen Religionszugehörigkeit ist regelmäßig mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung einer in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche tätigen Arbeitnehmerin zu einem zumindest neutralen Verhalten gegenüber der Evangelischen Kirche nicht in Einklang zu bringen.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
EINRICHTUNG
KRANKENHAUS
TÄTIGKEIT
ARBEITGEBER
KIRCHE
TRAGEN
VERHALTEN
ZEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSPRECHUNG
RICHTLINIE
ES
DEUTSCHLAND
FRAUEN
MÄNNER