CareLit Fachartikel

Konfessionelles Krankenhaus kann das Tragen eines islamischen Kopftuchs während der Arbeitszeit untersagen

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 1 · S. 13 bis 27

Dokument
157920
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
13 bis 27
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Tragen eines Kopftuchs als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer anderen Religionszugehörigkeit ist regelmäßig mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung einer in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche tätigen Arbeitnehmerin zu einem zumindest neutralen Verhalten gegenüber der Evangelischen Kirche nicht in Einklang zu bringen.

Schlagworte

ARBEITSZEIT EINRICHTUNG KRANKENHAUS TÄTIGKEIT ARBEITGEBER KIRCHE TRAGEN VERHALTEN ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE ES DEUTSCHLAND FRAUEN MÄNNER