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Ärztliche Zwangsmaßnahmen gemäß § 1906 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB - Anforderungen an den erforderlichen Überzeugungsversuch

Bachmann, C.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 1 · S. 51 bis 56

Dokument
157924
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Bachmann, C.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
51 bis 56
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1906 Abs. 3 BGB beschäftigen die Gerichte in zunehmender Weise. Das Landgericht hatte vorliegend vor allem die Rechtsfrage zu klären, welche Anforderungen an die Wirksamkeit der Einwilligung eines Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme gemäß § 1906 Abs. 3 und Abs. 3a BGB zu stellen sind und welche Voraussetzungen an den jeweiligen Überzeugungsversuch gegenüber dem Betreuten vorliegen müssen.

Schlagworte

EINWILLIGUNG BUNDESGERICHTSHOF GERICHT INJEKTION THERAPIE RECHTSPRECHUNG DOKUMENTATION DIAZEPAM FUROSEMID BISOPROLOL WOHNUNG HALOPERIDOL RISPERIDON ES RAMIPRIL DRUCK