CareLit Fachartikel

Zur Rechtmäßigkeit der Betriebsuntersagung nach § 15 Abs. 1 LHeimGS

Schmidt-Graumann, A.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 1 · S. 57 bis 63

Dokument
157925
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Schmidt-Graumann, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
57 bis 63
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Bei Anordnung der sofortigen Vollziehung entfällt die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe gegen die Un-tersagungsverfügung. Da nach Vollziehung der Heimun-tersagung eine im Rechtsbehelfsverfahren festgestellte Rechtswidrigkeit der Verfügung die mit der Vollziehung verbundenen Nachteile nicht mehr beseitigen könnte, ist es für den Heimträger von existenzieller Bedeutung, die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe zu erreichen. Ist die Behörde hierzu nicht bereit (§ 80 Abs. 4 VwGO), besteht die Möglichkeit, das Verwaltungsgericht anzurufen, um die aufschiebende W…

Schlagworte

EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG HEIMAUFSICHT WIRKUNG BETREUUNG RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG MENSCHEN DOKUMENTATION INSULIN FENTANYL LEVODOPA TILIDIN LEBEN UNTERLAGEN PROGNOSE