Die tschechische Geburtshilfe vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Hebammenforum, Karlsruhe · 2015 · Heft 4 · S. 336 bis 338
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schon mehrere Hebammen wurden in der Tschechischen Republik wegen angeblicher Kunstfehler wahrend einer Hausgeburt angeklagt. In Deutschland publik geworden ist der Fall der Ivana Königsmakovä,2 die in erster Instanz von einem tschechischen Gericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden war. Zudem sollte sie eine Summe von knapp 105.000 Euro an die Krankenkasse des verstorbenen Babys zurückzahlen. Königsmakovä hatte eine komplizierte Haus-geburt begleitet; das Kind starb nach wenigen Tagen im Krankenhaus. Die Anzeige gegen Königsmakovä wurde bezeichnenderweise nicht von den Eltern des verstorbenen K…