CareLit Fachartikel

Mitbestimmung bei der Erstfest-setzung von Erfahrungsstufen im Beamtenbereich

Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 4 · S. 142 bis 145

Dokument
158025
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
142 bis 145
Erschienen: 2015-04-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Antragsteller und der Beteiligte streiten auch im Beschwerdeverfahren darüber, ob dem Antragsteller an der Erstfestsetzung der Erfahrungsstufen, die durch den Beteiligten bei Beamtinnen und Beamten auf Probe oder auf Lebenszeit im Zusammenhang mit ihrer Ernennung auf Probe oder auf Lebenszeit erfolgt, ein Mitbestimmungsrecht nach § 76 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG im Rahmen des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der „Einstellung zusteht.

Schlagworte

EINSTELLUNG EINGRUPPIERUNG MITBESTIMMUNG RECHTSPRECHUNG SACHSEN-ANHALT PERSONALRAT ES BERLIN Die Personalvertretung