CareLit Fachartikel
Mitbestimmung bei der Erstfest-setzung von Erfahrungsstufen im Beamtenbereich
Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 4 · S. 142 bis 145
Dokument
158025
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Antragsteller und der Beteiligte streiten auch im Beschwerdeverfahren darüber, ob dem Antragsteller an der Erstfestsetzung der Erfahrungsstufen, die durch den Beteiligten bei Beamtinnen und Beamten auf Probe oder auf Lebenszeit im Zusammenhang mit ihrer Ernennung auf Probe oder auf Lebenszeit erfolgt, ein Mitbestimmungsrecht nach § 76 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG im Rahmen des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der „Einstellung zusteht.
Schlagworte
EINSTELLUNG
EINGRUPPIERUNG
MITBESTIMMUNG
RECHTSPRECHUNG
SACHSEN-ANHALT
PERSONALRAT
ES
BERLIN
Die Personalvertretung