Vergaberechtliche Compliance
Dorn, A.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 1 · S. 1 bis 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Kartellvergaberecht (§§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB) ist immer dann zu berücksichtigen, wenn Medizinprodukte, die einen bestimmten Wert erreichen oder überschreiten, bei-Öffentlichen Auftraggebern (z.B. gesetzlichen Krankenkassen oder ein Krankenhaus in öffentlicher Trägerschaft) vertrieben werden sollen bzw. öffentliche Auftraggeber solche Medizinprodukte beschaffen. Verstöße gegen das Kartellvergaberecht können zur Unwirksamkeit des entsprechenden Vertrags über das Medizinprodukt führen. Das Kartellvergaberecht bietet Medizinprodukteherstellern aber auch die täpglichkeit, diskriminie…