Vergaberechtliche und kartellrechtliche Risiken „patentverlängernder Arzneimittelrabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V
Ulshöfer, M.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 3 · S. 95 bis 96
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes2 zum 1. April 2007 haben die gesetzlichen Krankenkassen von den erweiterten Möglichkeiten zum Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen mit pharmazeutischen Unternehmen nach § 130a Abs. 8 SGBV in großem Umfang Gebrauch gemacht. Im Generikabereich liegt die Rabattquote — mit Ausnahme einer rückgängigen Hntwicklung im Monat Mai 2013 — seit Jahren bei relativ konstanten 70 %.4 Aus Sicht der pharmazeutischen Unternehmen gibt es im Generikasegment einen großen wirtschaftlichen Anreiz für den Abschluss von exklusiven Arzneimittelrabattverträgen.5 Er folgt aus…