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Vergaberechtliche und kartellrechtliche Risiken „patentverlängernder Arzneimittelrabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V

Ulshöfer, M.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 3 · S. 95 bis 96

Dokument
158066
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ulshöfer, M.;
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
95 bis 96
Erschienen: 2015-03-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Seit dem Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes2 zum 1. April 2007 haben die gesetzlichen Krankenkassen von den erweiterten Möglichkeiten zum Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen mit pharmazeutischen Unternehmen nach § 130a Abs. 8 SGBV in großem Umfang Gebrauch gemacht. Im Generikabereich liegt die Rabattquote — mit Ausnahme einer rückgängigen Hntwicklung im Monat Mai 2013 — seit Jahren bei relativ konstanten 70 %.4 Aus Sicht der pharmazeutischen Unternehmen gibt es im Generikasegment einen großen wirtschaftlichen Anreiz für den Abschluss von exklusiven Arzneimittelrabattverträgen.5 Er folgt aus…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL UNTERNEHMEN ZEIT ZIEL VEREINBARUNG WIRKUNG APOTHEKEN ES INTENTION GENERIKA VERHALTEN PERSONEN RISIKO BERLIN RECHTSANWÄLTE Pharma Recht