CareLit Fachartikel
Betrugdurch Herstellung von Arzneimischungen aus nichtzugelassenen ArzneimittelnAMG $S 21, 73; AMPreisV § 5; SGB V § 129
Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 3 · S. 121 bis 127
Dokument
158072
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Selbst bei einer Einordnung als Fertigarzneimittel von aus dem Ausland bezogenen Zytostatika, die weder in ihrer stofflichen Zusammensetzung noch in ihrer pharmazeutischen Wirksamkeit von den zugelassenen verkehrsfähigen Arzneimitteln abweichen, ist die Behauptung, es handele sich um ein verkehrsfähiges Rezepturarzncimittel, nicht zur Irreführung der Erklärungsadressaten auf Seiten der Gesetzlichen Krankenkassen geeignet.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
LEISTUNGSABRECHNUNG
HERSTELLUNG
URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF
APOTHEKE
ZYTOSTATIKA
DEUTSCHLAND
GEMEINSCHAFTSPRAXIS
APOTHEKEN
RECHTSPRECHUNG
REZEPTE
TÄUSCHUNG
HÖHE
LEISTUNG
BEURTEILUNG