CareLit Fachartikel

Betrugdurch Herstellung von Arzneimischungen aus nichtzugelassenen ArzneimittelnAMG $S 21, 73; AMPreisV § 5; SGB V § 129

Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 3 · S. 121 bis 127

Dokument
158072
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
121 bis 127
Erschienen: 2015-03-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Selbst bei einer Einordnung als Fertigarzneimittel von aus dem Ausland bezogenen Zytostatika, die weder in ihrer stofflichen Zusammensetzung noch in ihrer pharmazeutischen Wirksamkeit von den zugelassenen verkehrsfähigen Arzneimitteln abweichen, ist die Behauptung, es handele sich um ein verkehrsfähiges Rezepturarzncimittel, nicht zur Irreführung der Erklärungsadressaten auf Seiten der Gesetzlichen Krankenkassen geeignet.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL LEISTUNGSABRECHNUNG HERSTELLUNG URTEIL BUNDESGERICHTSHOF APOTHEKE ZYTOSTATIKA DEUTSCHLAND GEMEINSCHAFTSPRAXIS APOTHEKEN RECHTSPRECHUNG REZEPTE TÄUSCHUNG HÖHE LEISTUNG BEURTEILUNG