CareLit Fachartikel
Erteilung generischer Zulassungen unter Verletzung der UnterlagenschutzrechteAMG S$ 22 III, 24a aF, 24b I; RL 2001/83/EG Art. 10 II
Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 3 · S. 137 bis 142
Dokument
158074
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Vorschriften zum Recht auf Unterlagenschutz gelten nach § 24a AMG a. F. i. V.m. § 141 Abs. 5 AMG unmittelbar nur für das generische Antragsverfahren. Sie sind jedoch erweiternd dahingehend auszulegen, dass Unterlagenschutzfristen auch bei der Stellung von gemischt-bibliographischen Zulassungsanträgen nach § 22 Abs. 3 AMG für wesentlich gleiche Arzneimittel zu beachten sind.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
URTEIL
VERLETZUNG
WIRKUNG
RECHTSPRECHUNG
RECHT
ZULASSUNG
UNTERLAGEN
TABLETTEN
METHOCARBAMOL
SCHREIBEN
ES
ZEIT
INVESTITIONEN
RISIKO
WAHRSCHEINLICHKEIT