Abgrenzung Arzneimittel/Lebensmittel (Liponsäure)AMG SS 2 I Nr. 2, 21 IV Satz 1
Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 3 · S. 142 bis 146
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nicht jede pharmakologisch oder metabolisch wirkende Beeinflussung physiologischer Funktionen macht ein Produkt zum Arzneimittel. Die weit gefasste Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 1 Nr. 2 2a) AMG ist gerade zur Abgrenzung von Lebensund Nahrungsergänzungsmitteln von Arzneimitteln einschränkend auszulegen. Dic Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein Funktionsarzneimittel ist, ist von Fall zu Fall zu treffen; dabei sind alle Merkmale des Erzeugnisses zu berücksichtigen. Dazu zählen insbesondere seine Zusammensetzung, die Mo-dalitäten seines Gebrauchs, der Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern…