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Abgrenzung Arzneimittel/Lebensmittel (Liponsäure)AMG SS 2 I Nr. 2, 21 IV Satz 1

Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 3 · S. 142 bis 146

Dokument
158075
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
142 bis 146
Erschienen: 2015-03-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Nicht jede pharmakologisch oder metabolisch wirkende Beeinflussung physiologischer Funktionen macht ein Produkt zum Arzneimittel. Die weit gefasste Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 1 Nr. 2 2a) AMG ist gerade zur Abgrenzung von Lebensund Nahrungsergänzungsmitteln von Arzneimitteln einschränkend auszulegen. Dic Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein Funktionsarzneimittel ist, ist von Fall zu Fall zu treffen; dabei sind alle Merkmale des Erzeugnisses zu berücksichtigen. Dazu zählen insbesondere seine Zusammensetzung, die Mo-dalitäten seines Gebrauchs, der Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL WIRKUNG ENTSCHEIDUNG URTEIL RECHTSPRECHUNG GERICHT ZULASSUNG NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL VERSTÄNDNIS ARBEIT GESUNDHEIT KAPSELN ERNÄHRUNG RICHTLINIE EIGNUNG KRANKHEIT