Keine Beschränkung der Patienteneinwilligung bei Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen
Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 4 · S. 338 bis 339
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aufgrund von im Nachgang zur Operation aufgetretenen Komplikationen in Gestalt von Hämatombildungen und weiteren Beschwerden des Klägers erhob dieser vor dem zuständigen Landgericht (LG) Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Aus seiner Sicht habe die gewählte Operationsmethode nicht dem fachärztlichen Standard entsprochen. Außerdem sei vonseiten der Beklagten nicht sachund zeitgemäß auf die postoperativ aufgetretenen Beschwerden reagiert worden. Überdies sei der Kläger unzureichend über den Eingriff aufgeklärt worden. Er verwies in diesem Zusammenhang außerdem da-rauf, dass, entgegen der Wahlarztvereinbaru…