CareLit Fachartikel
Lohnsteuerliche Behandlung von Rabatten für Arbeitnehmer von dritter Seite
Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 4 · S. 343 bis 344
Dokument
158083
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der BFH hatte mit Urteil vom 18. Oktober 2012 entschieden, dass die Gewährung von Rabatten an Arbeitnehmer durch einen Dritten üblicherweise keinen Arbeitslohn begründet. In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Trägerin eines Krankenhauses aufgrund eines Versorgungsvertrags von einer Fremdfirma Apothekenartikel bezogen. Darüber hinaus lieferte die Fremdfirma an die Krankenhausmitarbeiter ebenfalls Apothekenartikel, wobei die Mitarbeiter einen Nachlass auf den üblichen Apothekenendpreis erhielten.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
THERAPIE
KRANKENHAUS
ESSEN
UNTERNEHMEN
PRAXIS
FINANZVERWALTUNG
ARBEIT
BELOHNUNG
LEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
SCHREIBEN
BERLIN
ES
BEURTEILUNG