Reha im Spannungsfeld des Zusatzbeitrags
Walch, A.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2015 · Heft 4 · S. 28 bis 30
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde zum i. Januar 2015 der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15, 5 auf 14, 6 Prozent gesenkt Das neue System gibt den Krankenkassen größere Spielräume, ihre Beiträge zu gestalten und Zusatzbeiträge zu erheben. Die Krankenkassen erheben seither kassenindividuelle einkommensabhängige Zusatzbeiträge. Die Idee dahinter ist, dass der Anreiz im Wettbewerb um eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung erhöht werden soll. Es zeigt sich jedoch, dass Kran…