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Trotz großer Möglichkeiten ist Vorsicht geboten

Hillienhof, A.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 4 · S. 511

Dokument
158188
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Hillienhof, A.;
Ausgabe
Heft 4 / 2015
Jahrgang 112
Seiten
511
Erschienen: 2015-04-03 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Softwareanwendungen für das Smartphone und den Tablet-Computer, sogenannte Apps, sind längst im Krankenhaus angekommen. Sie helfen zum Beispiel bei der Berechnung von Medikamentendosierungen, machen Leitlinien am Krankenbett verfügbar oder warnen vor problematischen Arzneimittelkombinationen. Viele dieser Apps erfüllen aber nicht die Voraussetzungen, die üblicherweise für Medizinprodukte gelten. Zur Erinnerung: Medizinprodukte durchlaufen ein sogenanntes Konformitätsbewertungsverfahren. Darin muss der Hersteller nachweisen, dass sein Produkt sicher ist und die technischen und medizinischen Leistungen so erfüllt,…

Schlagworte

KRANKENHAUS MEDIZINPRODUKT ARZNEIMITTEL AUSLAND DATENSCHUTZ ENTWICKLUNG SMARTPHONE LEITLINIEN PRAXIS PATIENTEN Deutsches Ärzteblatt Köln