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„Den Wunsch des Verstorbenen umsetzen

Flintrop, J.; Klinkhammer, G.; Siegmund-Schultze, N.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 4 · S. 556 bis 558

Dokument
158202
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Flintrop, J.; Klinkhammer, G.; Siegmund-Schultze, N.;
Ausgabe
Heft 4 / 2015
Jahrgang 112
Seiten
556 bis 558
Erschienen: 2015-04-10 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Was die Angehörigengespräche angeht, ist die Aufgabe der DSO, wie es der Gesetzgeber festgeschrieben hat, eine ergebnisoffene Aufklärung. Und das halte ich auch für absolut sinnvoll. Ich bin nämlich der festen Überzeugung, dass sich viele Menschen für eine Organspende entscheiden, wenn man sie fachund sachgerecht aufklärt. Derzeit liegt bei nur etwa zehn Prozent der Spender ein schriftlich dokumentierter Wille vor. In circa 20 Prozent der Fälle ist selbst der mutmaßliche Wille des Verstorbenen nicht bekannt. Dann müssen die Angehörigen nach ihren eigenen Wertvorstellungen entscheiden. Von ihnen lehnt dann mehr a…

Schlagworte

ORGANSPENDE ENTSCHEIDUNG AUFGABENSTELLUNG BETREUUNG TOD BIOLOGISCHER ORGANTRANSPLANTATION ORGANHANDEL ZIELE ZEIT DEUTSCHLAND ROLLE MENSCHEN UNSICHERHEIT ANGST RÜCKEN