„Den Wunsch des Verstorbenen umsetzen
Flintrop, J.; Klinkhammer, G.; Siegmund-Schultze, N.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 4 · S. 556 bis 558
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Was die Angehörigengespräche angeht, ist die Aufgabe der DSO, wie es der Gesetzgeber festgeschrieben hat, eine ergebnisoffene Aufklärung. Und das halte ich auch für absolut sinnvoll. Ich bin nämlich der festen Überzeugung, dass sich viele Menschen für eine Organspende entscheiden, wenn man sie fachund sachgerecht aufklärt. Derzeit liegt bei nur etwa zehn Prozent der Spender ein schriftlich dokumentierter Wille vor. In circa 20 Prozent der Fälle ist selbst der mutmaßliche Wille des Verstorbenen nicht bekannt. Dann müssen die Angehörigen nach ihren eigenen Wertvorstellungen entscheiden. Von ihnen lehnt dann mehr a…