CareLit Fachartikel
Honorarvereinbarung
Fünten, H. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 1987 · Heft 5 · S. 61 bis 63
Dokument
15822
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landesgericht Duisburg hat in einem Urteil vom 10. Juni 1986 eine Honorarvereinbarung aufgrund der Bestimmungen des Rechtes der allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt. Es hat diese Entscheidung wie folgt begründet: Eine Überschreitung der sogenannten Regelspanne - nämlich der Mittelwerte von 2, 3- bzw. 1, 8fach - sei aufgrund einer Honorarvereinbarung nur zulässig, wenn eine derartige Überschreitung nach den Kriterzen des 5 GOÄ ebenfalls begründtet sei.
Schlagworte
VEREINBARUNG
GESCHAEFTSFAEHIGKEIT
ES
HÖHE
PRAXIS
ZEIT
PATIENTEN
HONORAR
GEBÜHRENORDNUNGEN
LEITLINIEN
NATUR
LEISTUNG
BEURTEILUNG
ÄRZTE
TELEFON
führen und wirtschaften im Krankenhaus