CareLit Fachartikel

Honorarvereinbarung

Fünten, H. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 1987 · Heft 5 · S. 61 bis 63

Dokument
15822
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Fünten, H.
Ausgabe
Heft 5 / 1987
Jahrgang 4
Seiten
61 bis 63
Erschienen: 1987-05-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Das Landesgericht Duisburg hat in einem Urteil vom 10. Juni 1986 eine Honorarvereinbarung aufgrund der Bestimmungen des Rechtes der allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt. Es hat diese Entscheidung wie folgt begründet: Eine Überschreitung der sogenannten Regelspanne - nämlich der Mittelwerte von 2, 3- bzw. 1, 8fach - sei aufgrund einer Honorarvereinbarung nur zulässig, wenn eine derartige Überschreitung nach den Kriterzen des 5 GOÄ ebenfalls begründtet sei.

Schlagworte

VEREINBARUNG GESCHAEFTSFAEHIGKEIT ES HÖHE PRAXIS ZEIT PATIENTEN HONORAR GEBÜHRENORDNUNGEN LEITLINIEN NATUR LEISTUNG BEURTEILUNG ÄRZTE TELEFON führen und wirtschaften im Krankenhaus