CareLit Fachartikel
Mitarbeiterfotos auf der Firmenhomepage
SAUSEN, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2015 · Heft 4 · S. 32 bis 33
Dokument
158239
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf der Suche nach dem passenden ambulanten Pflegedienst bedienen sich Kunden und Angehörige inzwischen wie selbstverständlich der Recherche im Internet. Die Unternehmen haben diesen Trend erkannt und präsentieren sich und ihr Leistungsangebot im Netz. Es werden dabei auch Fotos und Videosequenzen verwendet, auf denen Mitarbeiter zu sehen sind. Mit seinem Urteil vom 19. Februar 2015 (AZ.: 8 AZR 1011/13) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Regeln für die Verwendung von Abbildungen von Mitarbeitern präzisiert.
Schlagworte
EINWILLIGUNG
MITARBEITER
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
PFLEGEPERSONAL
SCHMERZENSGELD
INTERNET
ES
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
ZEIT
DEUTSCHLAND
RECHTSPRECHUNG
PERSÖNLICHKEIT
BERLIN
Häusliche Pflege
Hannover