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Mitarbeiterfotos auf der Firmenhomepage

SAUSEN, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2015 · Heft 4 · S. 32 bis 33

Dokument
158239
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
SAUSEN, P.;
Ausgabe
Heft 4 / 2015
Jahrgang 24
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2015-04-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Auf der Suche nach dem passenden ambulanten Pflegedienst bedienen sich Kunden und Angehörige inzwischen wie selbstverständlich der Recherche im Internet. Die Unternehmen haben diesen Trend erkannt und präsentieren sich und ihr Leistungsangebot im Netz. Es werden dabei auch Fotos und Videosequenzen verwendet, auf denen Mitarbeiter zu sehen sind. Mit seinem Urteil vom 19. Februar 2015 (AZ.: 8 AZR 1011/13) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Regeln für die Verwendung von Abbildungen von Mitarbeitern präzisiert.

Schlagworte

EINWILLIGUNG MITARBEITER ARBEITGEBER ARBEITNEHMER PFLEGEPERSONAL SCHMERZENSGELD INTERNET ES EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZEIT DEUTSCHLAND RECHTSPRECHUNG PERSÖNLICHKEIT BERLIN Häusliche Pflege Hannover