CareLit Fachartikel
Einzelzimmervorgabe: Wann sind Ausnahmen möglich?
BAUER, B.; TYBUSSEK, K.; · Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 3 · S. 6
Dokument
158247
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur baulichen Gestaltung von Heimen und zur Verbesserung der Wohnqualität in den Heimen Baden-Württembergs (LHeimBauVO) mit Stand vom 18.04.2011 stellt viele Pflegeheime und deren Träger vor große Hürden. Hauptproblem ist die Erfüllung der Einzelzimmerquote von 100 Prozent.
Schlagworte
BADEN-WÜRTTEMBERG
KOSTEN
HEIMBEWOHNER
BEURTEILUNG
BRANDSCHUTZ
EINRICHTUNG
LANDESREGIERUNG
ARBEIT
PFLEGEHEIME
LEBENSQUALITÄT
ZEIT
PRAXIS
INTERNET
Care konkret
Hannover