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„For you keine Bezeichnung für Gesundheits-und Ernährungsprodukte MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 2 · S. 60 bis 62

Dokument
158335
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
60 bis 62
Erschienen: 2015-02-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Wortmarke „for you für u.a. Nahrungsergänzungsmittel ist nicht wegen mangelnder Unterschei-dungskraft zu löschen. Die Wortfolge enthält für die beanspruchten Waren keine beschreibende Sachaussage und ist auch nicht als bloße werbliche Anpreisung zu verstehen. Der Annahme des Bundespatentgerichts, die Wortfolge „for you werde im Sinne eines Hinweises auf Produkte verstanden, die individuell an die persönlichen Bedürfnisse der Abnehmer angepasst würden und die damit über eine besondere, wenn auch nicht näher konkretisierte Qualität oder Beschaffenheit verfügten, sei nicht zu folgen.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF NAHRUNGSERGAENZUNG RECHT BEURTEILUNG ERNÄHRUNG GESUNDHEIT NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL FLEISCH GEFLÜGEL GEMÜSE EIER MILCH MILCHPRODUKTE BROT TEE MINERALWÄSSER