CareLit Fachartikel
Unzulässigkeit der gesundheitsbezogenen Angaben „Praebiotik und „Probiotik für Babynahrung auch im Rahmen eines Weiterbenutzungsrechts EGV 1924/2006 Art. 28 Abs. 2
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 2 · S. 63 bis 65
Dokument
158336
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben „Praebiotik und „Probiotik für Babynahrung dürfen auch nicht im Rahmen eines Weiterbenutzungsrechts verwendet werden. Für letzteres müssen diese Bezeichnungen vor dem 1.1. 2005 für ein Lebensmittel benutzt worden sein, welches dem heute vertriebenen Produkt im Wesentlichen entspricht. Dies ist bei Nahrungsergän-zungsmitteln für Erwachsene auf der einen Seite und Babynahrung auf der anderen Seite nicht gegeben.
Schlagworte
NAHRUNGSMITTEL
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
NAHRUNGSERGAENZUNG
ZIEL
DEUTSCHLAND
ES
CHARAKTER
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
MILCH
MILCHPRODUKTE
BAKTERIEN
KLASSIFIKATION
VERDAUUNG
Lebensmittel und Recht