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Unzulässigkeit der gesundheitsbezogenen Angaben „Praebiotik und „Probiotik für Babynahrung auch im Rahmen eines Weiterbenutzungsrechts EGV 1924/2006 Art. 28 Abs. 2

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 2 · S. 63 bis 65

Dokument
158336
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
63 bis 65
Erschienen: 2015-02-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben „Praebiotik und „Probiotik für Babynahrung dürfen auch nicht im Rahmen eines Weiterbenutzungsrechts verwendet werden. Für letzteres müssen diese Bezeichnungen vor dem 1.1. 2005 für ein Lebensmittel benutzt worden sein, welches dem heute vertriebenen Produkt im Wesentlichen entspricht. Dies ist bei Nahrungsergän-zungsmitteln für Erwachsene auf der einen Seite und Babynahrung auf der anderen Seite nicht gegeben.

Schlagworte

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