CareLit Fachartikel

Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23.12.2014 (BGBI. 2014 I S.2462)

Herion, S.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 4 · S. 193 bis 195

Dokument
158349
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Herion, S.;
Ausgabe
Heft 4 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
193 bis 195
Erschienen: 2015-04-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Während das bis zum 31. Dezember 2014 geltende FPflZG keinen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit im Sinne des FPflZG vorsah, ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit eingeführt worden. Hierfür gilt nach neuer Rechtslage: Beschäftigte sind gemäß §2 Abs.] S.l FPflZG n.F. von der Arbeitsleistung für längstens 24 Monate (Höchstdauer) teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Familienpflegezeit). Wird die Familienpflegezeit zunächst für einen kürzeren Zeitraum in Anspruch genommen, kann sie bis zur Gesamtdauer…

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITSZEIT FAMILIE GESETZ SERVICE VEREINBARUNG ARBEITSLEISTUNG BESCHEINIGUNG LEBENSERWARTUNG VERTRÄGE RECHTSPRECHUNG Zeitschrift für Tarifrecht München