Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23.12.2014 (BGBI. 2014 I S.2462)
Herion, S.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 4 · S. 193 bis 195
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Während das bis zum 31. Dezember 2014 geltende FPflZG keinen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit im Sinne des FPflZG vorsah, ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit eingeführt worden. Hierfür gilt nach neuer Rechtslage: Beschäftigte sind gemäß §2 Abs.] S.l FPflZG n.F. von der Arbeitsleistung für längstens 24 Monate (Höchstdauer) teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Familienpflegezeit). Wird die Familienpflegezeit zunächst für einen kürzeren Zeitraum in Anspruch genommen, kann sie bis zur Gesamtdauer…