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Abfindung nach dem MaßnahmenTV DRV KBS -kein Anspruch bei Beendigung des Arbeitsver-hältnisses aus verhaltensbedingten Gründen

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 4 · S. 202 bis 204

Dokument
158352
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
202 bis 204
Erschienen: 2015-04-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten über eine Abfindung nach § 3 des Tarifvertrags über personalplanerische Maßnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (künftig MaßnahmenTV DRV KBS) vom 30.1.2007 i.d.R des Änderungstarifvertrags vom 1.12.2010. Die Kl. war seit 1991 bei der Bekl. bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt. Die Parteien beendeten das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch Auflösungsvertrag vom 5.9.2011 zum 31.10.2011. Die Beendigung erfolgte vor dem Hintergrund des Umstands, dass die Kl. zumindest währen einer Raucherpause die Zeiterfassung nicht betätigt hatte, was die Bekl. als Arbeitsze…

Schlagworte

RENTENVERSICHERUNG ARBEITNEHMER BEDÜRFNIS TARIFVERTRAG VERTRAG ARBEITGEBER ZEIT BERATUNG ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE PERSONALABBAU RECHTSPRECHUNG ES RISIKO PRAXIS Zeitschrift für Tarifrecht