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Die Rolle des Betreuungsgerichts bei Entscheidungen des Betreuers am Lebensende des Betroffenen - zugleich eine Besprechung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 17. 09. 2014…

Grotkopp, J.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2015 · Heft 4 · S. 39 bis 44

Dokument
158382
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Grotkopp, J.;
Ausgabe
Heft 4 / 2015
Jahrgang 24
Seiten
39 bis 44
Erschienen: 2015-04-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hatte im Herbst 2014 über einen Fall zu befinden, in dem der Betreuer in den Abbruch der künstlichen Ernährung eines einwilligungsfähigen Betroffenen einwilligen wollte. Das Gericht hat in seiner Entscheidung mehrere grundlegende Aussagen zur Berücksichtigung des Willens des Betroffenen getroffen, der keine Patientenverfügung abgefasst hat. Überdies hat es durch die Ausweitung der Möglichkeiten des Betreuers (und Vorsorgevollmachnehmers), den Richter mit der Überprüfung seiner Entscheidung zu befassen, dem Betreuungsgericht in diesen Situationen eine neue Rolle zugewiesen.

Schlagworte

PATIENTENVERFÜGUNG ENTSCHEIDUNG BUNDESGERICHTSHOF THERAPIE GERICHT TOD ROLLE ERNÄHRUNG ZEIT ES TRAGEN RECHTSPRECHUNG FORTBILDUNG GESUNDHEIT ZIELE POLITIK