Die Rolle des Betreuungsgerichts bei Entscheidungen des Betreuers am Lebensende des Betroffenen - zugleich eine Besprechung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 17. 09. 2014…
Grotkopp, J.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2015 · Heft 4 · S. 39 bis 44
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hatte im Herbst 2014 über einen Fall zu befinden, in dem der Betreuer in den Abbruch der künstlichen Ernährung eines einwilligungsfähigen Betroffenen einwilligen wollte. Das Gericht hat in seiner Entscheidung mehrere grundlegende Aussagen zur Berücksichtigung des Willens des Betroffenen getroffen, der keine Patientenverfügung abgefasst hat. Überdies hat es durch die Ausweitung der Möglichkeiten des Betreuers (und Vorsorgevollmachnehmers), den Richter mit der Überprüfung seiner Entscheidung zu befassen, dem Betreuungsgericht in diesen Situationen eine neue Rolle zugewiesen.