CareLit Fachartikel

Betreuungsrecht und Pflegeberatung Hinweise zur Abgrenzung

Schiffer-Werneburg, M.-L.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2015 · Heft 4 · S. 49 bis 50

Dokument
158384
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Schiffer-Werneburg, M.-L.;
Ausgabe
Heft 4 / 2015
Jahrgang 24
Seiten
49 bis 50
Erschienen: 2015-04-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Wird jemand pflegebedürftig, ist die kurzfristige Sicherstellung der Pflege unerlässüch. Dabei kann die tatsächliche und finanzielle Organisation der Pflege für die Pflegebedürftigen unabhängig von dem jeweiligen Pflegebedarf wegen der Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten und von Ansprüchen schnell zu einer Herausforderung werden. Wenn keine anderen Hilfen zur Verfügung stehen, können die Gerichte für die Betroffenen einen Betreuer bestellen. Der nachfolgende Aufsatz setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Pflegeberatung als andere Hilfe die Bestellung eines Betreuers erübrigen kann.

Schlagworte

BETREUUNG BERATUNG HILFE PFLEGEVERSICHERUNG RECHTSPRECHUNG LITERATUR KRANKHEIT HAND BERLIN PERSONEN MENSCHEN BEVOLLMÄCHTIGTER VERSTÄNDNIS CHARAKTER Bt PRAX Spezial Köln