Betreuungsrecht und Pflegeberatung Hinweise zur Abgrenzung
Schiffer-Werneburg, M.-L.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2015 · Heft 4 · S. 49 bis 50
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird jemand pflegebedürftig, ist die kurzfristige Sicherstellung der Pflege unerlässüch. Dabei kann die tatsächliche und finanzielle Organisation der Pflege für die Pflegebedürftigen unabhängig von dem jeweiligen Pflegebedarf wegen der Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten und von Ansprüchen schnell zu einer Herausforderung werden. Wenn keine anderen Hilfen zur Verfügung stehen, können die Gerichte für die Betroffenen einen Betreuer bestellen. Der nachfolgende Aufsatz setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Pflegeberatung als andere Hilfe die Bestellung eines Betreuers erübrigen kann.