Art. 12 UN-BRK und die Selbstbestimmung betreuter Menschen Was muss sich bei den Betreuungsgerichten nach erfolgter Betreuerbestellung ändern?
Bt PRAX Spezial, Köln · 2015 · Heft 4 · S. 51 bis 53
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Jahr 2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Für das deutsche Betreuungsrecht ist dabei besonders Art. 12 UN-BRK von Bedeutung. Absatz 1 manifestiert, dass Menschen mit Behinderung als Rechts-subjekt anerkannt werden. Absatz 3 verlangt von den beteiligten Staaten, dass sie Menschen mit Behinderung Zugang zu der Unterstützung verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechtsund Handlungsfähigkeit benötigen. Absatz 4 verpflichtet die Staaten, wirksame Sicherungen zu schaffen, die u. a. gewährleisten, dass bei diesen Maßnahmen die Rechte, der Wille und die Präferenzen diese…