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Persönliches Erscheinen des Betreuers bei der Arbeitsagentur Anmerkung zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.10.2014, BtPrax 2015, S. 73 ff.

Bt PRAX Spezial, Köln · 2015 · Heft 4 · S. 53 bis 54

Dokument
158386
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2015
Jahrgang 24
Seiten
53 bis 54
Erschienen: 2015-04-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

„Durch den persönlichen Kontakt kann z.B. auch sichergestellt werden, dass die Nahtlosigkeitsregelung Anwendung findet. Es kann geklärt werden, ob eine Begutachtung oder eine Antragstellung bei einem anderen Träger erforderlich ist (§ 2 Abs. 2 SGB I). Auch weitere offene Fragen lassen sich bei einem persönlichen Kontakt leichter klären als über einen Schriftwechsel o.Ä. (... Es) ist z.B. zu klären, ob und ggf, welche Maßnahmen in Bezug auf die arbeitslos gemeldete Person zu treffen sind (Begutachtung, Antragstellung bei anderen Trägern, andere Ermittlungen).

Schlagworte

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