CareLit Fachartikel

Viel Spielraum für die Kommunen

GRABOW, J.; · Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 4 · S. 6

Dokument
158392
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
GRABOW, J.;
Ausgabe
Heft 4 / 2015
Jahrgang 18
Seiten
6
Erschienen: 2015-04-10 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Pflegeeinrichtungen in NRW müssen bis zum 31. Juli 2018 die Anforderungen des Wohnund Teilhabegesetzes (WTG) erfüllen, insbesondere die Einbettzimmerquote (Bestandseinrichtungen 80 %, Neu-bauten 100 %). Ansprechpartner für die Planung und Abstimmung von Baumaßnahmen ist der örtliche Sozialhilfeträger (Kreise und kreisfreie Städte). Dieser stellt die Anerkennungsfähigkeit der Aufwendungen nach § 10 Abs. 3 APG DVO und die Erfüllung der Anforderungen des WTG nach § 11 Abs. 3 APG fest. Bei allen Baumaßnahmen übernehmen die Kreise und kreisfreien Städte die Koordination der Zusammenarbeit mit dem Träger/Betreiber und…

Schlagworte

BAUWESEN BEDARFSPLANUNG SOZIALHILFETRÄGER BEHÖRDE ENTSCHEIDUNG NORDRHEIN-WESTFALEN STÄDTE ROLLE Care konkret Hannover