Viel Spielraum für die Kommunen
GRABOW, J.; · Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 4 · S. 6
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegeeinrichtungen in NRW müssen bis zum 31. Juli 2018 die Anforderungen des Wohnund Teilhabegesetzes (WTG) erfüllen, insbesondere die Einbettzimmerquote (Bestandseinrichtungen 80 %, Neu-bauten 100 %). Ansprechpartner für die Planung und Abstimmung von Baumaßnahmen ist der örtliche Sozialhilfeträger (Kreise und kreisfreie Städte). Dieser stellt die Anerkennungsfähigkeit der Aufwendungen nach § 10 Abs. 3 APG DVO und die Erfüllung der Anforderungen des WTG nach § 11 Abs. 3 APG fest. Bei allen Baumaßnahmen übernehmen die Kreise und kreisfreien Städte die Koordination der Zusammenarbeit mit dem Träger/Betreiber und…