CareLit Fachartikel
Gefährdungsbeurteilung ist Grundlage
Schneider, G.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2015 · Heft 4 · S. 22 bis 25
Dokument
158400
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert die grundlegende Pflicht der Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Daher ist die GB nach § 3 BetrSichV keine separate oder zusätzliche Beurteilung zur allgemeinen GB nach dem Arbeitsschutzgesetz - wie leider gelegentlich immer noch behauptet wird. Es handelt sich „lediglich um die konkrete Ausfüllung der im § 5 ArbSchG genannten allgemeinen Arbeitgeberpflicht.
Schlagworte
ARBEITSSCHUTZGESETZ
INFORMATION
INSTANDHALTUNG
ARBEITGEBER
BEURTEILUNG
ARBEITSABLAUF
ES
LEBEN
GESUNDHEIT
ARBEITSPLATZ
HAND
PAPIER
PRAXIS
PERSONEN
LÄRM
STRAHLUNG