CareLit Fachartikel

Gefährdungsbeurteilung ist Grundlage

Schneider, G.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2015 · Heft 4 · S. 22 bis 25

Dokument
158400
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Schneider, G.;
Ausgabe
Heft 4 / 2015
Jahrgang 6
Seiten
22 bis 25
Erschienen: 2015-04-01 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Der § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert die grundlegende Pflicht der Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Daher ist die GB nach § 3 BetrSichV keine separate oder zusätzliche Beurteilung zur allgemeinen GB nach dem Arbeitsschutzgesetz - wie leider gelegentlich immer noch behauptet wird. Es handelt sich „lediglich um die konkrete Ausfüllung der im § 5 ArbSchG genannten allgemeinen Arbeitgeberpflicht.

Schlagworte

ARBEITSSCHUTZGESETZ INFORMATION INSTANDHALTUNG ARBEITGEBER BEURTEILUNG ARBEITSABLAUF ES LEBEN GESUNDHEIT ARBEITSPLATZ HAND PAPIER PRAXIS PERSONEN LÄRM STRAHLUNG