Zur Eingruppierung einer Krankenpflegerin im Bereich der ambulanten Pflege - AVR CaritasAnl. 32 Anh. E VergCr 5 Ziff. 2 DCVArbVtrRL, Anl. 32 Anh. F DCVArbVtrRL; KrPflG § 3
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 4 · S. 83 bis 90
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 1962 geborene Klägerin ist aktuell auf der Grundlage des Dienstvertrags vom 09.06.1997, auf den der Einzelheiten wegen Bezug genommen wird und dem befristete Arbeitsverträge im Übrigen weitgehend gleichen Inhalts vorausgingen, seit dem 01.04.1996 bei der Beklagten als »Gemeindekrankenschwester« beschäftigt. Gemäß § 2 dieses Arbeitsvertrags gelten für das Arbeitsverhältnis der Parteien die »Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbands (AVR) in ihrer jeweils geltenden Fassung«. Die Beklagte betreibt im Kreis mehrere Sozialstationen, die Angebote für die Pflege und Betreuun…