Gitterbett muss von voUstationärer Einrichtung zur Verfügung gestellt werden
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 4 · S. 103 bis 111
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 1990 geborene Klägerin ist Mitglied der beklagten Pflegekasse und der zu 1) beigeladenen Krankenkasse. Sie leidet an Tetrasomie 12 P, dem sogenannten Pallis-ter-Killian-Syndrom, verbunden mit schwerer körperlicher und geistiger Retardierung ohne Sprachentwicklung. Sie robbt zu Hause sitzend auf dem Boden. Gleichzeitig leidet sie an Harnund Stuhlinkontinenz. Ausweislich des Gutachtens der Pflegefachkraft E-H. , Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg (MDK), vom 15. 10. 2009 (erstellt nach Begutachtung im häuslichen Umfeld) besteht ein täglicher Hilfebedarf bei den Grundpflegeverrichtung…