CareLit Fachartikel

Gitterbett muss von voUstationärer Einrichtung zur Verfügung gestellt werden

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 4 · S. 103 bis 111

Dokument
158532
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 4 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
103 bis 111
Erschienen: 2015-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die 1990 geborene Klägerin ist Mitglied der beklagten Pflegekasse und der zu 1) beigeladenen Krankenkasse. Sie leidet an Tetrasomie 12 P, dem sogenannten Pallis-ter-Killian-Syndrom, verbunden mit schwerer körperlicher und geistiger Retardierung ohne Sprachentwicklung. Sie robbt zu Hause sitzend auf dem Boden. Gleichzeitig leidet sie an Harnund Stuhlinkontinenz. Ausweislich des Gutachtens der Pflegefachkraft E-H. , Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg (MDK), vom 15. 10. 2009 (erstellt nach Begutachtung im häuslichen Umfeld) besteht ein täglicher Hilfebedarf bei den Grundpflegeverrichtung…

Schlagworte

PFLEGEHILFSMITTEL EINRICHTUNG URTEIL KRANKENVERSICHERUNG KRANKENKASSE PFLEGEHEIM WOHNUNG BRILLEN TETRASOMIE SPRACHENTWICKLUNG BODEN STUHLINKONTINENZ HÖHE ELTERN SCHREIBEN ES