Zu einer an den Heimträger gerichteten Anordnung zur Gewährleistung einer bestimmten Personalausstattung
Schmidt-Graumann, A.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 4 · S. 111 bis 120
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorliegend geht es hingegen um eine vom Heimträger beantragte heimaufsichtsrechtliche Anordnung zur Erhöhung des Personalbedarfs, um eine Berücksichtigung des erhöhten Personalbedarfs in den Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII mit dem Sozialhilfeträger zu erreichen. Dem war vorausgegangen, dass der Sozialhilfeträger bei der Vergütung den nach Ansicht des Heimträgers zwingend erforderlichen Personalbedarf nicht berücksichtigen wollte. Der gegen die heimaufsichtsrechtliche Anordnung zur Personalerhöhung vom Sozialhilfeträger eingelegte Widerspruch wurde positiv entschieden, sodass die angeordnete Erhöhung des…