CareLit Fachartikel

Zur Frage der tatsächlichen Abhängigkeit von Mietvertrag und Pflegevertrag im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 2 Berliner WTC Berliner WTG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 Satz 2, § 3 Abs.…

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 4 · S. 120 bis 128

Dokument
158534
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 4 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
120 bis 128
Erschienen: 2015-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin wendet sich mit der vorliegenden Anfechtungsklage gegen einen Bescheid des Beklagten, mit dem die von ihr betriebene Wohnform für pflegebedürftige Menschen als stationäre Einrichtung im Sinne des Berliner Wohn teilhabegesetzes (WTG) eingestuft wurde. Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Klägerin erbringe Pflegeleistungen. Dass die Bewohner über die Überlassung von Wohnraum mit der Klägerin und über die Erbringung der Pflegeund Betreuungsleistungen mit der Beigeladenen jeweils unterschiedliche Verträge schließen würden, stehe dieser Annahme nicht entgegen, weil die…

Schlagworte

EINRICHTUNG WOHNEN PFLEGEVERTRAG VERTRAG WOHNFORM WOHNGEMEINSCHAFT RECHTSPRECHUNG BERLIN MENSCHEN ZULASSUNG VERTRÄGE GESUNDHEIT SCHREIBEN INTENTION PERSONEN WOHNUNG