Zur Frage der Anwendbarkeit des WTG NW auf eine betreute Wohngemeinschaft für SeniorenWTG § 2 Abs. 1 und Abs. 3
Bachmann, C.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 4 · S. 128 bis 138
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin, die einen Pflegedienst betreibt, mietete im Jahr 2011 eine Jugendstilvilla an, um dort an bis zu acht pflegebedürftige Personen Wohnraum zu vermieten. In der Folge schloss sie mit mehreren Pflegebedürftigen bzw. deren Betreuern Untermietverträge über Einzelzimmerverschiedener Größen ab, die zusätzlich die Nutzung von Gemeinschaftsflächen mitumfassten. Des Weiteren bot die Klägerin den Bewohnern ambulante Pflegeverträge an, die ebenfalls abgeschlossen wurden. Dabei sah das Konzept der Klägerin bei Bedarf die Pflege und Betreuung der Mieter rund um die Uhr vor.