Resturlaub bei neuer Arbeitszeit
SAUSEN, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2015 · Heft 5 · S. 38 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Arbeitnehmer, auf dessen Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) anzuwenden ist, reduzierte seine wöchentliche Arbeitszeit und wechselte von einer Fünf-Tage-Woche in eine Vier-Tage-Woche. Im TVöD ist geregelt, dass sich bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche, der Urlaubsanspruch „entsprechend verändert. Während seiner Vollzeittätigkeit im Jahr 2010 hatte der Mitarbeiter keinen Urlaub genommen. Sein Arbeitgeber rechnete ihm in der Folgezeit vor, dass sich seine 30 Urlaubstage auf Basis einer Fünf-Tage-Woche nun auf 24 Urlaubstage…