CareLit Fachartikel

Wann gilt Adipositas als Behinderung?

Sausen, P.; · Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 5 · S. 32 bis 33

Dokument
158565
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Sausen, P.;
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2015-05-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Ein mit mehr als 160 kg Körpergewicht bei 172 cm Körpergröße extrem adipöser Mitarbeiter (BMT: 54) erhielt nach 15 Jahren Tätigkeit eine betriebsbedingte Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Als Kündigungsgrund nannte der Arbeitgeber den Rückgang der Beschäftigung. In einem Gespräch nach Ausspruch der Kündigung zu den Kündigungsgründen erörterte der Arbeitgeber gegenüber dem Mitarbeiter auch dessen starkes Übergewicht. Hieraus schlussfolgerte der Arbeitnehmer, dass er - auch - wegen seiner Adipositas gekündigt worden sei. Hierdurch fühlte sich der Mitarbeiter diskriminiert.

Schlagworte

ARBEITGEBER ADIPOSITAS BEHINDERUNG KÜNDIGUNG DISKRIMINIERUNG MITARBEITER KRANKHEIT BEVÖLKERUNG ARBEITSVERHÄLTNIS KÖRPERGEWICHT KÖRPERGRÖSSE BERLIN RICHTLINIE BERUFSAUSÜBUNG PRAXIS Altenheim