CareLit Fachartikel
Neue Richtlinien in Baden-Württemberg
Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 5 · S. 34 bis 35
Dokument
158566
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine technische Unmöglichkeit liegt vor, wenn die Erreichung der Verordnungsziele nach den derzeitigen anerkannten Regeln der Baukunst schlechterdings unausführbar bzw. mit einem Verwendungszweck des Bauwerks oder mit einem der betroffenen Einrichtung zuwiderlaufenden Eingriff verbunden ist. Um dies zu belegen, muss grundsätzlich eine schriftliche Stellungnahme unter Einbeziehung geeigneter Planungsunterlagen vorgelegt werden.
Schlagworte
ALTENHEIM
BADEN-WÜRTTEMBERG
KOSTEN
VERGLEICH
SOFTWARE
TELEFON
UNTERLAGEN
ES
INTERNET
Hannover