Akuter Handlungsbedarf für Träger in NRW
Dickopp, F.; · Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 5 · S. 40 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Diesbezüglich wurde bislang eine pauschale Aufteilung im Verhältnis 85 Prozent/15 Prozent praktiziert. Nunmehr müssen die historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten (AK/HK) auch für Bestandseinrichtungen differenziert auf den Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme bis spätestens 31. August 2015 neu ermittelt und nachgewiesen werden einschließlich Testat des Wirtschaftsprüfers. Dies ist insbesondere bei Einrichtungen, deren Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme weit zurückliegt, mit erheblichen Schwierigkeiten behaftet bzw. kaum noch möglich, da die Aufbewahrungsfristen für die erforderlichen Unterlagen (sechs bzw. zehn…