CareLit Fachartikel

Wenn Bewohner in Zahlungsverzug geraten

SPAK, A.; SYMHARDT, I.; · Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 4 · S. 6

Dokument
158600
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
SPAK, A.; SYMHARDT, I.;
Ausgabe
Heft 4 / 2015
Jahrgang 18
Seiten
6
Erschienen: 2015-04-24 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Für die Kündigung des Heimvertrages wegen Zahlungsverzugs ist § 12 WBVG in Verbindung mit dem jeweiligen Heimvertrag zu beachten. Vor Ausspruch der Kündigung des Heimvertrages wegen Zahlungsverzugs muss der Heimträger dem Bewohner unter Hinweis auf die beabsichtigte Kündigung erfolglos eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt haben (§ 12 Abs. 3 WBVG). Die Verfasser gehen davon aus, dass eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt werden sollte.

Schlagworte

KÜNDIGUNG HEIMVERTRAG HEIMTRÄGER HEIMBEWOHNER URTEIL BUNDESGERICHTSHOF PRAXIS ELEMENTE GANG HÖHE Care konkret Hannover