CareLit Fachartikel
Wenn Bewohner in Zahlungsverzug geraten
SPAK, A.; SYMHARDT, I.; · Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 4 · S. 6
Dokument
158600
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die Kündigung des Heimvertrages wegen Zahlungsverzugs ist § 12 WBVG in Verbindung mit dem jeweiligen Heimvertrag zu beachten. Vor Ausspruch der Kündigung des Heimvertrages wegen Zahlungsverzugs muss der Heimträger dem Bewohner unter Hinweis auf die beabsichtigte Kündigung erfolglos eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt haben (§ 12 Abs. 3 WBVG). Die Verfasser gehen davon aus, dass eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt werden sollte.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
HEIMVERTRAG
HEIMTRÄGER
HEIMBEWOHNER
URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF
PRAXIS
ELEMENTE
GANG
HÖHE
Care konkret
Hannover